Prüfkriterien
Möchte ein Mitglied das Signet des Arbeitskreis Omega-3 e. V. auf einem seiner Omega-3-Produkte abbilden, bedarf es einer vorhergehenden Prüfung des Produktes durch den wissenschaftlichen Beirat nach folgenden Kriterien:
- Ernährungsphysiologische Qualität des Basisprodukts / Grundnahrungsmittels. Keine negativen oder in der Kritik stehenden Inhaltsstoffe. Berücksichtigt wird auch die Gesamtrezeptur, weitere positive Nährwerte müssen im Produkt enthalten sein.
- Sinnvolle anteilige Deckung der Zufuhrempfehlungen für hoch ungesättigte langkettige Omega-3-Fettsäuren (z. B. eine Verzehrportion soll mindestens 25 Prozent der Zufuhrempfehlung für EPA/DHA decken).
- Qualität des Omega-3-Zusatzes (z. B. Definition des Fischöls, Rückstandskontrolle des Fischöls, ausreichend hoher Gehalt an Antioxidantien, Stabilität im Endprodukt, ansprechende Sensorik).
- Laufende Qualitätskontrolle seitens des Herstellers und Prüfung durch den wissenschaftlichen Beirat des Arbeitskreis Omega-3, ob die genannten Prüfkriterien eingehalten werden.
- Einheitliche und wissenschaftlich abgesicherte Aussage zu Omega-3-Fettsäuren auf den Produktetiketten und in Produktinformationen einschließlich PR-Veröffentlichungen unter Berücksichtigung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten.
- Abgrenzung Functional Food, Nahrungsergänzung, diätetisches Lebensmittel, Arzneimittel.
- Bereitschaft zur Beteiligung an der Förderung der Forschung und Öffentlichkeitsarbeit über Omega-3-Fettsäuren.